Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BIN651 „An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich“ beschlossen am 04.07.2013 (Beschluss Nr. 0293/13) wird wie folgt geändert:

 

-      Änderung des Geltungsbereiches (Teilbereich 1) entsprechend Anlage 2

-      Änderung der Verfahrensart gemäß Beschlusspunkt 02

 

02

Der Bebauungsplan wird gemäß §§ 2 - 4 BauGB im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

03

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes BIN651 „An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich“ in seiner Fassung vom 16.12.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

05

Der Entwurf des Bebauungsplanes BIN651 „An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich“ in seiner Fassung vom 16.12.2013 (Anlage 2) dessen Begründung (Anlage 3) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

07

Der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

 

 

(redaktioneller Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a - c beigefügt.)