Sitzung: 18.12.2013 StR/017/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1740/13
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
BIN651 „An der Weinsteige - nördlicher Teilbereich“ beschlossen am 04.07.2013
(Beschluss Nr. 0293/13) wird wie folgt geändert:
-     Änderung des Geltungsbereiches (Teilbereich
1) entsprechend Anlage 2
-     Änderung der Verfahrensart gemäß
Beschlusspunkt 02
02
Der
Bebauungsplan wird gemäß §§ 2 - 4 BauGB im Normalverfahren mit Durchführung
einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
03
Der
geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes BIN651 „An der
Weinsteige - nördlicher Teilbereich“ in seiner Fassung vom 16.12.2013
(Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
05
Der Entwurf des Bebauungsplanes BIN651 „An
der Weinsteige - nördlicher Teilbereich“ in seiner Fassung vom 16.12.2013 (Anlage 2) dessen Begründung (Anlage 3) sowie
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu
den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz
2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
07
Der
Flächennutzungsplan ist zu ändern.
Â
(redaktioneller Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses
sind der Niederschrift als Anlagen 9 a - c beigefügt.)