Sitzung: 18.12.2013 StR/017/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1266/13
Beschluss:
01
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen (Anlagen 5) wird gebilligt.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage
Volkenroder Weg" in seiner Fassung vom 05.11.2013 (Anlage 2) mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage
Volkenroder Weg", der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redaktioneller Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses
sind der Niederschrift als Anlagen 4 a - e beigefügt.)