Sitzung: 18.12.2013 StR/017/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2202/13
Beschluss:
01
Die Gültigkeit des Kinder- und Jugendförderplans,
Beschluss zur Drucksache 1879/11 vom 14.12.2011, wird bis zum 31.12.2016
verlängert.
02
Der Kinder- und Jugendförderplan wird um
die aktualisierte Bedarfseinschätzung der Jugendsozialarbeit und um die
Maßnahmepunkte XXVI bis XXXIV ergänzt (Anlage 1).
(redaktioneller
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 11
beigefügt.)