Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Gültigkeit des Kinder- und Jugendförderplans, Beschluss zur Drucksache 1879/11 vom 14.12.2011, wird bis zum 31.12.2016 verlängert.

 

02

Der Kinder- und Jugendförderplan wird um die aktualisierte Bedarfseinschätzung der Jugendsozialarbeit und um die Maßnahmepunkte XXVI bis XXXIV ergänzt (Anlage 1).

 

 

(redaktioneller Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 11 beigefügt.)