Sitzung: 07.11.2013 OR ERM/009/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2164/13
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die im Zusammenhang mit dem Einbau des Limiters entstehenden Kosten sowie für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Ermstedt finanzielle Mittel i.H.v. 412,62 EUR, zur Verfügung gestellt.