Beschluss:
1. Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2. Entsprechend der unter § 19 b aufgeführten Repräsentationsaufgaben bei Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums, entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
3. Die Verwendung der Mittel ist umgehend durch Einzelquittungen zu belegen.