Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem

     Ortsteilbürgermeister  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben weitere finan-

     zielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege

     auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)

     nachzuweisen.