Sitzung: 25.09.2013 OR BUE/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1864/13
Beschluss
Entsprechend §§ 5-13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
die gesamten noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für eine der
nachfolgend genannten Maßnahmen bereit gestellt:
1. Sanierung der Fußgängerbrücke zum Sportplatz
oder
2. Sanierung des Zaunes am Bürgerhaus, Platz der Jugend 6
(einschließlich Fundament)