Sitzung: 25.09.2013 OR BIN/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1847/13
Beschluss:
Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR zweckgebunden
für die Ausgestaltung des Adventsmarktes bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThüGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.