Sitzung: 25.09.2013 OR BIN/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1846/13
Beschluss:
Entsprechend § 19 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zweckgebunden
für die Ausgestaltung der Seniorenweihnachtsfeier bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
nachzuweisen.