Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 297,50 EUR für die Ausgestaltung der Kinderkirmes 2013 bewilligt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.