Sitzung: 25.09.2013 OR BIN/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1844/13
Beschluss:
Entsprechend § 19(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 297,50 EUR für die
Ausgestaltung der Kinderkirmes 2013 bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.