Sitzung: 25.09.2013 OR BIN/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1836/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem
Binderslebener Feuerwehrverein e.V. ein Zuschuss in Höhe von 210,00 EUR zur
Unterstützung der Vereinsarbeit bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.