Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem Ortsteilbürgermeister Töttelstädt zum Zwecke der Ortsteilgeschichtspflege ein Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR bewilligt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.