Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V. zur Durchführung einer Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr (Kosten für die Nutzung des Kletterparks, Kosten für Weihnachtsgebäck) ein Betrag in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.