Sitzung: 23.09.2013 OR HOH/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1797/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem
Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V. zur
Durchführung einer Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr (Kosten für die Nutzung
des Kletterparks, Kosten für Weihnachtsgebäck) ein Betrag in Höhe von 300,00
EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.