Sitzung: 24.09.2013 OR ROH/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1840/13
Beschluss
1. Entsprechend § 16 i.V.m. § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
    werden dem Feuerwehrförderverein Rohda (Haarberg) e.V. zur Durchführung der
    Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende
    Originalbelege nachzuweisen.