Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Entsprechend § 16 i.V.m. § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt

     werden dem Feuerwehrförderverein Rohda (Haarberg) e.V. zur Durchführung der

     Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende

     Originalbelege nachzuweisen.