Sitzung: 23.09.2013 OR DIT/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1812/13
Beschluss
1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem
    Ortsteilbürgermeister zur ErfüllungÂ
der Repräsentationsaufgaben weitere finan-
    zielle Mittel in Höhe von
56,34 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege Â
    auf der Grundlage § 71
ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
    nachzuweisen.