Sitzung: 16.09.2013 OR HOT/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1709/13
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt warden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Hochstedt finanzielle Mittel in Höhe von 3.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.