Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt warden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Hochstedt finanzielle Mittel in Höhe von 3.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.