Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem Ortsteilbürgermeister ein Zuschuss in Höhe von 400,00 EUR zweckgebunden für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes in Töttelstädt bewilligt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.