Sitzung: 03.09.2013 OR TTS/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1598/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
SV Töttelstädt 1990 e.V. für die Vorbereitung und Durchführungen ihrer
Veranstaltungen finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.