Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrverein Töttelstädt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltungen finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.