Sitzung: 03.09.2013 OR TTS/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1593/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Töttelstädter Karneval Club e.V. für die Vorbereitung und Durchführung ihrer
Veranstaltungen finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.