Sitzung: 03.09.2013 OR TTS/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1589/13
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die
Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt
sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet werden.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die
notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.