Sitzung: 16.09.2013 OR SCH/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1708/13
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schmira, finanzielle Mittel i.H.v. 6369,84 EUR zur Verfügung gestellt.