Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17, Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden Kirchgemeinde Kerspleben finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Beschaffung neuer Notenliteratur für die Orgel, den Frauenchor und den Posaunenchor zur Verfügung gestellt.