Sitzung: 23.09.2013 OR SAL/008/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1698/13
Beschluss:
Entsprechend §18 (b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn
e.V. zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes 2013, 570,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Gebühren der GEMA, zur Ausrichtung des Kindertanzes sowie zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung verwendet werden.