Sitzung: 12.09.2013 StR/012/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1292/13
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt
der Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan BIN553 "Straßenquerverbindung Binderslebener Landstraße-Gothaer Straße (B7)"
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen in
seiner Fassung vom 12.08.2013, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan
BIN553 "Straßenquerverbindung
Binderslebener Landstraße-Gothaer Straße (B7)" wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05
Zum
Schutz der in Anlage 3.1 markierten Gebäude wird die Landeshauptstadt Erfurt passive Lärmschutzmaßnahmen
entsprechend Hinweis 1.1. im Bebauungsplan BIN553 „Straßenverbindung
Binderslebener Landstraße - Gothaer Straße (B7)“ finanzieren.
Unter
Zugrundelegung der verkehrsrechtlichen Anordnung einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Teilabschnitt zwischen der Anbindung
der Straße "Am Tennisplatz" und dem Gebäude Binderslebener Landstraße
Nr. 112, sind durch die Landeshauptstadt Erfurt passiven Lärmschutzmaßnahmen im
derzeit geschätzten Umfang von ca. 150.000 € zu finanzieren.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt,
·
durch
gutachterliche Untersuchung der anspruchsberechtigten Gebäude die zu erwartenden Kosten und die künftigen
Haushaltsansätze entsprechend der vorgesehenen Maßnahmen zu präzisieren
·
und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Finanzierung fällig werdender Ansprüche
gewährleistet ist.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 4 a - d beigefügt.