Sitzung: 12.09.2013 StR/012/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1244/13
Beschluss
01
Für den Bereich
innerhalb der Straßen Magdeburger Allee, Oststraße, Feldstraße und
Stollbergstraße soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ILV654
"Magdeburger Allee - Stollbergstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich
wird begrenzt:
im Norden:Â Â Â Â durch
den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Oststraße
im Osten:Â Â durch
den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Feldstraße
im Süden: durch
den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Stollbergstraße
im Westen:Â Â Â durch
den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Magdeburger Allee
(siehe Anlage 1)
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele
angestrebt:
Schutz und Entwicklung der bestehenden gründerzeitlichen Blockstruktur
in ihrer Nutzung und Raumstruktur durch
·
Erhaltung
und Sicherung der Wohnnutzung
·
Schaffung
und Sicherung eines adäquaten Freiraumanteils und Ordnung der Blockinnenbereiche
·
Ausschluss
von die Wohnqualität mindernden und störendenÂ
Nutzungen im Blockinnenbereich und von wohngebietsunverträglichen
offenen Stellplatzanlagen
·
Sicherung der Nutzungsmischung mit nicht störenden
gewerblichen Nutzungen; Ausschluss von Vergnügungsstätten
·
Sicherung
der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erfurt
·
Erhalt
und Weiterentwicklung des für Ilversgehofen typischen Ortsbildes.
02
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses (Ãœbersichtsskizze)
ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.