Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

01

Für den Bereich innerhalb der Straßen Magdeburger Allee, Oststraße, Feldstraße und Stollbergstraße soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ILV654 "Magdeburger Allee - Stollbergstraße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

im Norden:     durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Oststraße

im Osten:   durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Feldstraße

im Süden:  durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Stollbergstraße

im Westen:    durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Magdeburger Allee

(siehe Anlage 1)

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

Schutz und Entwicklung der bestehenden gründerzeitlichen Blockstruktur in ihrer Nutzung und Raumstruktur durch

·        Erhaltung und Sicherung der Wohnnutzung

·        Schaffung und Sicherung eines adäquaten Freiraumanteils und Ordnung der Blockinnenbereiche

·        Ausschluss von die Wohnqualität mindernden und störenden  Nutzungen im Blockinnenbereich und von wohngebietsunverträglichen offenen Stellplatzanlagen

·        Sicherung  der Nutzungsmischung mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen; Ausschluss von Vergnügungsstätten

·        Sicherung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erfurt

·        Erhalt und Weiterentwicklung des für Ilversgehofen typischen Ortsbildes.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses (Übersichtsskizze) ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.