Sitzung: 12.09.2013 StR/012/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0994/13
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung (Anlage 5) zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat
Erfurt den Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ANV621 "Wohnbebauung südlich der Augsburger
Straße im Wohnquartier Nord", bestehend aus der
Planzeichnung (Anlage 3, M 1:
1000) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 12.08.2013, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum Bebauungsplan ANV621 "Wohnbebauung
südlich der Augsburger Straße im Wohnquartier Nord" wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt. den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21
Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo
der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 1 a - d beigefügt.