Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss

Der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich geleitet haben, werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2011 auf Grundlage des Schlussberichts entlastet. Darüber hinaus werden die Bürgermeisterin und die Beigeordneten, die den Oberbürgermeister vertreten haben, nach § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2011 auf Grundlage des Schlussberichtes entlastet.