Sitzung: 12.09.2013 StR/012/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 1288/13
Beschluss
Der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die Beigeordneten,
soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich geleitet haben, werden gemäß § 80
Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2011 auf Grundlage des
Schlussberichts entlastet. Darüber hinaus werden die Bürgermeisterin und die
Beigeordneten, die den Oberbürgermeister vertreten haben, nach § 80 Abs. 3 Satz
2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2011 auf Grundlage des Schlussberichtes
entlastet.