Sitzung: 18.09.2013 OR FRI/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1672/13
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Frienstedt finanzielle Mittel i.H.v. 327,50 EUR, zur Verfügung gestellt.