Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Bürger- und Traditionsverein Bischleben – Stedten e. V. werden gem. §§ 17 a) und 18 b) der Ortsteilverfassung nachträglich zu der bereits im Februar stattgefundenen Kinderfaschings-Veranstaltung 220,00 EUR für Künstlergagen zur Verfügung gestellt.