Der stellvertretende Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.

Folgender Tagesordnungspunktsoll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:

 

3.1.Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung – Fußwegsanierung 

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.

Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt.

Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1. – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert