Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kinderweihnachtsfeier, 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für Bastelmaterial, Preise, Geschenke sowie für die kulturelle Umrahmung der Veranstaltung (Märchenerzähler bzw. Puppenspieler) eingesetzt werden.