Sitzung: 16.09.2013 OR SCH/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1607/13
Beschluss:
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira
e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kinderkirmes, 100,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für Bastelmaterial, für Preise sowie für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt werden.