Sitzung: 16.09.2013 OR SCH/008/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1606/13
Beschluss:
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira
e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, 400,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für Bastel- und Dekorationsmaterial, für Kostüme sowie für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt werden.