Die stellvertretende Ortsteilbürgermeisterin stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
 Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung – Herbst-Familienfest GS
3.2. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung – MTV Trainingslager
3.3. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung – Volkssolidarität
3.4. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung – Kita Weihnachtsfeier
3.5. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung – SSV Nord Kleinsportgeräte
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begrĂĽndet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt.
Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. bis 3.5. – Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert