Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem SV Alach e.V. ein Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zweckgebunden für die Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten bewilligt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage

§ 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.