Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 a , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Georgisch-Deutscher Kulturverein e. V. zur Vorbereitung  und Durchführung einer musikalischen Veranstaltung  ( Kostüme, Dekoration) finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen