Sitzung: 28.08.2013 OR BEP/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1519/13
Beschluss:
1. Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 a , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Georgisch-Deutscher Kulturverein e. V. zur Vorbereitung und Durchführung einer musikalischen Veranstaltung ( Kostüme, Dekoration) finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen