Sitzung: 11.09.2013 StR/011/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0579/13
Beschluss
01Â Â
Der geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH versehene Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes
Erfurter Sportbetrieb mit einer Bilanzsumme von 74.843.615,24 € und einem
Jahresverlust von 1.444.609,67 € wird festgestellt.
02
Der Jahresverlust von 1.444.609,67 € des
Wirtschaftsjahres 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
03
Aus dem investiven Zuschuss der Landeshauptstadt
Erfurt des Wirtschaftsjahres 2012 wird der jährliche Tilgungsanteil des
Kredites zur Finanzierung der Radrennbahn in Höhe von 90.100,00 € in die
Allgemeine Rücklage eingestellt. Für die Wirtschaftsjahre 2008 bis 2011 wird
diese Verfahrensweise rückwirkend und damit die Einlage von 460.300,00 € in die
Allgemeine Rücklage bestätigt.Â
04
Der Saldo in Höhe von 985.291,00 € infolge von
Wertkorrekturen im Anlagevermögen in Bezug auf mit Gründungsbeschluss zum
01.01.2003 in das Sondervermögen einbrachte Grundstücke wird der Allgemeinen
Rücklage entnommen.
05
Der
Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 2.672.420,97 € wird mit
der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
06Â
Für das Wirtschaftsjahr 2012 wird die Werkleitung
entlastet.
07Â Â
Als
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 einschließlich der Überprüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß §
53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young GmbH bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis
Oktober 2013 durch die Werkleitung
auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des Abschlussberichtes 2013 bis spätestens Ende April 2014 zu vereinbaren.
Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form
zur Verfügung zu stellen.
08Â Â
Gemäß § 25 Absatz
4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die
Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben.
Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen
öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.