Sitzung: 11.09.2013 StR/011/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1132/12
Beschluss
01
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LIA286 "Überm
Feldgarten/Auf dem Irrberg" in Form eines Textbebauungsplan (Anlage 2)
in seiner Fassung vom 12.08.2013 und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
Mit dem Entwurf werden die Planungsziele
gegenüber dem Aufstellungsbeschluss präzisiert:
·
Feinsteuerung
des Einzelhandels gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept Erfurt in
Verbindung mit der Erfurter Sortimentsliste in einem Teilbereich der
Weimarischen Straße.
·
Festsetzung
nicht zentrenrelevanten Einzelhandels gemäß Erfurter Sortimentsliste bis an die
Schwelle der Großflächigkeit (800 m²).
·
Ausnahmsweise
Zulassung von Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit
Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche
untergeordnet ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter
Produkte dient.
·
Ausnahmsweise
Zulassung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes.
·
Ausschluss
von Betrieben der Gastronomie (Schank- und Speisewirtschaften), die nicht der
Gebietsversorgung dienen. Â
·
Neuregelung von Fremd- und Eigenwerbung.
·
Gewährleistung
eines planungsrechtlichen Bestandsschutzes für Nutzungen, die durch die
Änderung des Bebauungsplanes unzulässig oder eingeschränkt werden.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
02
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LIA286 "Überm Feldgarten/Auf
dem Irrberg" und die Begründung sind nach
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlage 1 a - c beigefügt.