Sitzung: 11.09.2013 StR/011/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0493/13
Beschluss
01
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ILV093
"Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße" soll gem. § 2 Abs.1 Satz
1 BauGB geändert werden.
Der Geltungsbereich schließt die Flächen
zwischen der östlichen Straßenbegrenzung der Magdeburger Allee und die
Fortführung westlich der Bahnflächen sowie der westlichen Straßenbegrenzung des
IIversgehofener Platzes und der Mittelhäuser Straße ein. Im Norden schließt der
Geltungsbereich die nördlich der Vollbrachtstraße liegenden Grundstücke ein.
Die konkrete Geltungsbereichabgrenzung des zu ändernden Bebauungsplanes ist der
Anlage 2 zu entnehmen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes
werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Neuordnung in Teilbereichen mit
Missständen bzw. Entwicklungspotentialen
- Erhaltung des bestehenden Nebeneinanders von Gewerbe und
Wohnnutzungen im Quartier
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten, ausgenommen der bestehenden Einzelhandelsbetriebe
und von Einzelhandelsbetrieben
mit bis zu 200 m² Verkaufsfläche
(Erfurter Laden gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept vom 29.04.2009)
- Â Ausschluss von
Vergnügungsstätten
- Sicherung des Bestandes an vorhandenen Einrichtungen des
Gemeinbedarfes
- Aktualisierung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
- Sicherung von erforderlichen Durchwegungen
02
Die 1. Änderung
des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wird gemäß § 13 Abs.
2 Satz 1, Nr. 1 BauGB verzichtet.
03
Der
Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlage 4a - b beigefügt.