Sitzung: 11.09.2013 StR/011/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0176/13
Beschluss
01
Der Stadtratsbeschluss 2197/10
"Vorhabenbezogener Bebauungsplan ALT 617 "An den Graden",
Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss" vom 03.03.2011 wird aufgehoben.Â
02
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1
BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll
eingeleitet werden.
03
Für den Bereich An den Graden in der
Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 134, soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT617 „An den
Graden“ aufgestellt werden.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden:Â Â Â Â durch
die südliche Fahrbahnkante der Domstraße,
im Osten:Â Â Â Â Â Â durch
die Westgrenze des Straßenflurstücks An den Graden,
im Süden:      durch
die Nordgrenze des Flurstücks des Bergstroms,
im Westen:Â Â Â durch
die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 84/2
Mit dem
aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT617 sollen die
Sanierungsziele der Sanierungssatzung SA EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen
konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete
Bebauung geschaffen werden. Hierbei sind vorgesehen:
- im
Grundstücksteil entlang der Domstraße Gewerbe und zum Teil Wohnen, dabei im
Erdgeschoss Gastronomie und oder Einzelhandelsflächen bis maximal je 200 qm
Verkaufsraumfläche,
- in den
Grundstücksteilen An den Graden, zum Bergstrom und im Blockinneren
Wohnnutzungen mit einer maximalen Geschoßflächenzahl GFZ von 1,8. Daraus ergibt
sich unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzungen im Grundstücksteil an
der Domstraße eine maximale Geschoßflächenzahl GFZ von 2,0 über das gesamte
Grundstück.
- eine Festlegung
der überbaubaren Grundstücksfläche durch straßenbegleitende Baulinien zur Domstraße und zur Straße An
den Graden sowie mit Baugrenzen zum
westlich angrenzenden Grundstück sowie zum Bergstrom hin, die sich am Abstand
der angrenzenden Turnhalle zum Bergstrom orientiert,
- Definition der
Höhenentwicklung und Gliederung der baulichen Anlagen im Kontext mit der
Umgebungs-bebauung sowie entsprechend der normativen Vorgaben zum
städtebaulichen Denkmalschutz (siehe Vorhabensbeschreibung),
- Umsetzen der
normativen Vorgaben des Denkmalschutzes, der Erschließung, des Immissions- und
des Naturschutzes,
- Herstellung der notwendigen
Kfz-Stellplätze, die durch die Bebauung nachzuweisen sind, in einer Tiefgarage
mit Zu- und Abfahrt von der Straße "An den Graden",
- qualitätvolle Begrünung des
Quartiersinnenbereiches
- im Planungswettbewerb ist "die
besondere Beachtung des Erhalts der Bäume" aufzunehmen.
Die Konkretisierung und Ausgestaltung des
Vorhabens erfolgt in einem Planungswettbewerb gemäß Richtlinien für
Planungswettbewerbe RPW 2013 als Realisierungswettbewerb.
04
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
05
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt
Erfurt bekannt zu machen.
06
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses
Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
07
Der Vorhaben- Erschließungsplan (Anlage 2)
wird als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT617 „An den
Graden“ gebilligt.
08
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT617 "An den
Graden" und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
09
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
10
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
11
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (§
11 Abs. 1 Satz 1 BauGB) abzuschließen,
der die Durchführung eines Planungswettbewerbes gemäß RPW 2013 als
Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren durch den
Vorhabenträger regelt.
Der Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 dient
der Konkretisierung und Ausgestaltung des Vorhabens. Die ca. 25 Teilnehmer des
Realisierungswettbewerbs werden in einem Bewerbungsverfahren ermittelt. In dem
städtebaulichen Vertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB) ist festzuschreiben, dass
einer der Preisträger des Realisierungswettbewerbes vom Vorhabenträger auf
dessen Kosten mit den vollständigen Planungsleistungen bis zur
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI einschließlich) zu beauftragen ist.
12
Die Grundzüge und Rahmenbedingungen der
Auslobung zum Wettbewerb sind den zuständigen Fachausschüssen zur Billigung
vorzulegen.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses
sind der Niederschrift als Anlagen 2 a - b beigefügt.