Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Beschluss

01

Den in Anlage 1 *) aufgeführten Kulturvereinen wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2013 gemäß der Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung eine institutionelle Förderung in angegebener Höhe für das Jahr 2013 gewährt.

02

Vorbehaltlich der haushalterischen Bereitstellung im Einzelplan 3 erhält der Tanztheater Erfurt e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10 TEUR."

 

*) - Hinweis: Die Anlage 1 liegt der Original-Niederschrift als Anlage bei.