Beschluss
01
Den in Anlage 1 *)
aufgeführten Kulturvereinen wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes
2013 gemäß der Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen
Kulturförderung eine institutionelle Förderung in angegebener Höhe für das Jahr
2013 gewährt.
02
Vorbehaltlich der haushalterischen Bereitstellung im Einzelplan 3
erhält der Tanztheater Erfurt e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10
TEUR."
*) - Hinweis: Die Anlage 1 liegt der Original-Niederschrift als Anlage bei.