Sitzung: 27.08.2013 OR ROH/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1403/13
Beschluss
Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden die zur Zeit noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 927,43 EUR und bei Aufhebung der Haushaltssperre weitere 2643,75 EUR zur Fertigstellung des Außenbereiches am Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.