Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend §  4 i. V. m. §  8 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden  die zur Zeit  noch zur Verfügung stehenden finanziellen  Mittel in Höhe von 927,43 EUR und bei Aufhebung der Haushaltssperre weitere 2643,75 EUR  zur Fertigstellung des Außenbereiches am Bürgerhaus  zur Verfügung gestellt.