Sitzung: 04.07.2013 StR/020/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0354/13
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 17 für den Bereich Brühler Vorstadt "Binderslebener
Landstraße-westlich Heinrichstraße" eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 4 a) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen nach
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 17 für den Bereich Brühler Vorstadt
"Binderslebener Landstraße-westlich Heinrichstraße" in der Fassung
vom 01.03.2013 (Anlage 2) wird
beschlossen. Die Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 17 für den Bereich Brühler Vorstadt "Binderslebener Landstraße-westlich Heinrichstraße" gemäß § 6 Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 7 a - d beigefügt.