Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan EFS095 vom 25.03.1992 (Beschluss-Nr. 052/92) wird geändert:

-        Änderung des Titels in "Quartier am Steigerwald"

-        Änderung des Geltungsbereiches entsprechend Anlage 2

-        Änderung der Planungsziele gemäß Beschlusspunkt 02

 

02

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort sowie dem zu erwartenden Nachfragepotential angemessenen Wohnungsbauentwicklung

-        Planungsrechtliche Sicherung eines Sondergebietes für sportliche Nutzungen zum Erhalt der Tennisanlage im westlichen Teilbereich des Plangebietes

 

03

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Dem Nutzungskonzept gemäß Anlage 3 wird unter dem Vorbehalt der Erfüllung folgender Bedingung zugestimmt:

-              Im Rahmen einer Wirkungsanalyse ist gutachterlich nachzuweisen, dass die vom Eigentümer geplante Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche hervorruft.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Wirkungsanalyse zu den beabsichtigten Einzelhandelsnutzungen zu beauftragen, sobald die Finanzierung durch den Vorhabenträger gesichert ist.

 

06

Nach Abschluss der Wirkungsanalyse ist ein städtebauliches Gutachterverfahren für das "Quartier am Steigerwald" auf Kosten der Grundstückseigentümerin des ehemaligen Lingelareals durchzuführen.

 

07

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden städtebaulichen Verträge mit der Grundstückseigentümerin des ehemaligen Lingelareals zur Kostenübernahme abzuschließen.

 

08

Die Aufgabenstellung für das Gutachterverfahren ist dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a - c beigefügt.