Sitzung: 03.07.2013 StR/019/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 7, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1397/12
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 21 für den Bereich Löbervorstadt "Arnstädter Straße /
Werner-Seelenbinder-Straße" eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4 a) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 21 für den Bereich Löbervorstadt "Arnstädter Straße /
Werner-Seelenbinder-Straße" in der Fassung vom 26.06.2013 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung
inklusive Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.
03
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 21 für den Bereich Löbervorstadt "Arnstädter Straße /
Werner-Seelenbinder-Straße" gemäß § 6 Abs.1 BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist
die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben,
wo der Plan einschließlich der Begründung und der beizufügenden
zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a - c beigefügt.