Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Dem Kirmesverein Töttleben e. V. werden entsprechend § 18 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Ausrichtung des Sommerfestes 2013 /ehemalige Kirmes) zur Verfügung gestellt.