Sitzung: 12.06.2013 StR/009/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0926/13
Die in der Anlage 1 aufgeführten Stadtratsmitglieder aus den
einzelnen Fraktionen sind akteneinsichtsberechtigt für die jeweiligen Dezernate
gem. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.