Sitzung: 20.06.2013 BuV/006/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0217/13
Beschluss
01
Ein Teilbereich der
Ferdinand-Jühlke-Straße wird gemäß §8 Thüringer Straßengesetz eingezogen (siehe
Ãœbersichtsplan*).
02
Die Einziehung ist
mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt
der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen. Sie wird zum Zeitpunkt der
öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
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03
Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
*) - Der Ãœbersichtsplan liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.