Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

01

Ein Teilbereich der Ferdinand-Jühlke-Straße wird gemäß §8 Thüringer Straßengesetz eingezogen (siehe Übersichtsplan*).

 

02

Die Einziehung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung  im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen. Sie wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

03

Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

*) - Der Ãœbersichtsplan liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.