Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Stadtrat stimmt der öffentlichen Ausschreibung  des Objektes "Gaststätte LOK-Sportplatz" in Erfurt-Süd, Flur 15, Flurstück 242/1 (Teilfl. von ca. 1418 m²) sowie der Bestellung eines Erbbaurechtes zur Gaststättennutzung mindestens zum Erbbauzins i.H.v. 1.000 EUR pro Monat mit einer Laufzeit von 66 Jahren zu.  

 

02

Der Stadtrat stimmt der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Hausanschlussleitungen zu Gunsten des jeweiligen Erbbauberechtigten für die noch zu vermessene Teilfläche des Flurstückes 242/1 zu Lasten der städtischen Restfläche des Flurstückes 242/1 sowie den ungewidmeten Bereich des städtischen Flurstückes 2822/234 zu.

 

03

Der Stadtrat stimmt der Eintragung eines Zuwegungs- und Zufahrtsrechtes zu Gunsten des jeweiligen Erbbauberechtigten für die noch zu vermessene Teilfläche des Flurstückes 242/1 zu Lasten der städtischen Restfläche des Flurstückes 242/1 sowie den ungewidmeten Bereich des städtischen Flurstückes 2822/234 zu.

 

04

Der Stadtrat stimmt der Eintragung einer gegenseitigen Grunddienstbarkeit für die Wasser- und Stromleitungen, die durch das Gebäude des Erbbaugrundstückes verlaufen, zu Gunsten (als Mitbenutzungsrecht) bzw. zu Lasten (als Duldungspflicht) des Erbbauberechtigten sowie zu Lasten bzw. zu Gunsten der verbleibenden städtischen Restfläche des Flurstückes 242/1 zu.

 

05

Der Stadtrat stimmt der Eintragung eines unbefristeten dinglichen Nutzungsrechtes im Erbbaugrundbuch für die sportlich genutzte Fläche innerhalb des Objektes (u.a. Kegelbahn) und der damit durch den Erfurter Sportbetrieb verbundenen Zahlung einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 574,00 EUR/Monat zu.

 

06

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Punkt 01 bis 05 genannten Festlegungen umzusetzen.