Sitzung: 12.06.2013 StR/009/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0395/13
01
Der Stadtrat stimmt der öffentlichen Ausschreibung des Objektes "Gaststätte
LOK-Sportplatz" in Erfurt-Süd, Flur 15, Flurstück 242/1 (Teilfl. von ca.
1418 m²) sowie der Bestellung eines Erbbaurechtes zur Gaststättennutzung
mindestens zum Erbbauzins i.H.v. 1.000 EUR pro Monat mit einer Laufzeit von 66
Jahren zu. Â
02
Der Stadtrat stimmt der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die
Hausanschlussleitungen zu Gunsten des jeweiligen Erbbauberechtigten für die
noch zu vermessene Teilfläche des Flurstückes 242/1 zu Lasten der städtischen
Restfläche des Flurstückes 242/1 sowie den ungewidmeten Bereich des städtischen
Flurstückes 2822/234 zu.
03
Der Stadtrat stimmt der Eintragung eines Zuwegungs- und Zufahrtsrechtes
zu Gunsten des jeweiligen Erbbauberechtigten für die noch zu vermessene
Teilfläche des Flurstückes 242/1 zu Lasten der städtischen Restfläche des
Flurstückes 242/1 sowie den ungewidmeten Bereich des städtischen Flurstückes
2822/234 zu.
04
Der Stadtrat stimmt der Eintragung einer gegenseitigen
Grunddienstbarkeit für die Wasser- und Stromleitungen, die durch das Gebäude
des Erbbaugrundstückes verlaufen, zu Gunsten (als Mitbenutzungsrecht) bzw. zu
Lasten (als Duldungspflicht) des Erbbauberechtigten sowie zu Lasten bzw. zu
Gunsten der verbleibenden städtischen Restfläche des Flurstückes 242/1 zu.
05
Der Stadtrat stimmt der Eintragung eines unbefristeten dinglichen
Nutzungsrechtes im Erbbaugrundbuch für die sportlich genutzte Fläche innerhalb
des Objektes (u.a. Kegelbahn) und der damit durch den Erfurter Sportbetrieb
verbundenen Zahlung einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 574,00 EUR/Monat zu.
06
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Punkt 01 bis 05 genannten
Festlegungen umzusetzen.